Die Wertminderungen, Abschreibungen, aber auch die aktienbasierten Vergütungsaufwendungen wurden zwar bilanziell vom Gewinn abgezogen. Tatsächlich sind diese aber als Geldzufluss in das Unternehmen eingegangen, so dass sie wieder hinzugerechnet werden müssen.
Insgesamt betrugen diese Positionen 0,0 Mio und werden zum Nettogewinn hinzugerechnet.
Eine weitere Berichtigung des Geldflusses muss durch die Änderungen im Betriebskapital des Unternehmens vorgenommen werden, da bei Forderungen bzw. Verbindlichkeiten entweder noch kein Geld geflossen ist, oder das Geld noch nicht überwiesen wurde und sich daher noch im Unternehmen befindet, obwohl es bilanztechnisch schon nicht mehr Teil des Gewinnes war.
Da die Verbindlichkeiten die Forderungen in 1995 insgesamt um 0,0 Mio überstiegen, muss dieser Betrag zum Geldfluss hinzugerechnet werden, da er sich ja noch im Unternehmen befindet.
Der berichtigte Nettogewinn bildet dann den Operativen Cashflow.