Ausgangspunkt für die Cashflow Berechnung ist der Nettogewinn.
Der Nettogewinn war in 2024 negativ (Nettoverlust) und betrug -2,5 Mrd EUR.
Zwar wurde in 2024 ein Verlust gemacht, dieser konnte aber gegenüber dem Vorjahr verringert werden.
Die Wertminderungen, Abschreibungen, aber auch die aktienbasierten Vergütungsaufwendungen wurden zwar bilanziell vom Gewinn abgezogen. Tatsächlich sind diese aber als Geldzufluss in das Unternehmen eingegangen, so dass sie wieder hinzugerechnet werden müssen.
Insgesamt betrugen diese Positionen 9,8 Mrd EUR und werden zum Nettogewinn hinzugerechnet.
Eine weitere Berichtigung des Geldflusses muss durch die Änderungen im Betriebskapital des Unternehmens vorgenommen werden, da bei Forderungen bzw. Verbindlichkeiten entweder noch kein Geld geflossen ist, oder das Geld noch nicht überwiesen wurde und sich daher noch im Unternehmen befindet, obwohl es bilanztechnisch schon nicht mehr Teil des Gewinnes war.
Da die Verbindlichkeiten die Forderungen in 2024 insgesamt um 85,0 Mio EUR überstiegen, muss dieser Betrag zum Geldfluss hinzugerechnet werden, da er sich ja noch im Unternehmen befindet.
Der berichtigte Nettogewinn bildet dann den Operativen Cashflow.
Die übliche Berechnungsmethode nimmt als Grundlage den Operativen Cashflow, also den Cashflow, der durch die laufende Geschäftstätigkeit des Unternehmens erwirtschaftet wird, abzüglich der Investitionsausgaben (Capex).
Nach dieser Methode errechnet sich der Freie Cashflow für Bayer AG in 2024 zu 4590,0 Mio EUR.
Dies entspricht 4,67 EUR je Aktie.